§43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung
Der Inhaber eines Designs kann einen Verletzer auf Vernichtung der in seinem Besitz sich befindlichen verletzenden Designs in Anspruch nehmen. Außerdem kann der Inhaber eines eingetragenen Designs von dem Verletzer verlangen, dass dieser die verletzenden Designs zurückruft und diese aus dem Vertriebsnetz entfernt. Alternativ kann der Inhaber eine Vergütung vom Verletzer verlangen. Diese Ansprüche können nur erhoben werden, falls sie nicht unverhältnismäßig sind.
§43 Designgesetz
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